AGB
1. Unsere Fahrzeuge werden nur gegen einen Pfand
(gültigen amtlichen Ausweis oder eine gleichwertige Identifikation) vermietet.
2. Der Pfand (Ausweis) wird erst nach Retournierung
des Mietgegenstandes an die Tretmobilvermietung und Begleichung der eventuell zu
verrechnenden Schäden zurückerstattet.
3. Der Pfandgeber haftet der Tretmobilvermietung für
Schäden an den Fahrzeugen, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind.
4. Die Kunden haften für alle aus dem Gebrauch der
Fahrzeuge entstandenen Schäden Dritten gegenüber.
5. Die gemieteten Tretmobile sind in jedem Fall in
Verantwortung des Pfandgebers und sind zum Ende der Mietdauer zurückzustellen.
6. Offensichtliche Schäden an den Mietgeräten müssen
zu Beginn gemeldet werden.
7. Für Schäden oder Pannen am Mietgegenstand während
der Mietdauer besteht kein Anspruch auf Zeitgutschrift.
8. Tretmobile dürfen maximal von der angegebenen
Anzahl Personen (siehe Preisliste) benützt werden.
9. Die Einhaltung der Verkehrsvorschriften in der
jeweils gültigen Fassung obliegt der Verantwortung der Kunden.
10. Das
Tretmobilfahren ist nur auf ebenen, befestigten Wegen gestattet. Die
eingetragenen Wege sind zu nutzen. Auf anderen Wegen können Hindernisse
auftreten.Der Bereich Grün 80, die Sportanlagen und der Botanische Garten sind
für Velos und Tretmobile gesperrt. Der Tierpark Lange Erlen ist für Tretmobile
gesperrt.
11. Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass ein
rechtzeitiges Anhalten vor Personen oder Hindernissen möglich ist.
12. Schleudern, Umkippen, wildes Fahren bzw. das
Fahren mit mehr als den für das Fahrzeug vorgesehen Personen wird unabhängig vom
Mietpreis und eventuell zu verrechnenden Schäden mit einem Aufpreis von bis zu
EUR 25,- bzw. CHF 38,- verrechnet. Das gilt auch bei Anhängen von Personen an
das Tretmobil vorne, seitlich oder hinten.
13. Durch die Entgegennahme des Fahrzeuges werden die
Geschäftsbedingungen der TRETMOBIL BANDE Fa Golnik, Mattrain 5, 79576 Weil am
Rhein von den Kunden akzeptiert.
AGB als PDF herunterladen:
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